Verkehrsrecht Leipzig

Schlechtes Fahrerfoto - Betroffene räumt Fahrereigenschaft ein, AG Stadtroda senkt im Gegenzug Geldbuße unter die Eintragungsgrenze

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Angesichts eines nur mäßigen Fahrerfotos bietet der Amtsrichter dem Verteidiger aus prozesswirtschaftlichen Gründen telefonisch an, wenn die Mandantin die Fahrerin gewesen sei, dies auch einzuräumen, weil das Gericht dann im Gegenzug die Geldbuße auf 55,00 EUR absenken werde. Der Verteidiger nimmt das Angebot an und das AG Stadtroda senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR (AG Stadtroda, Beschluss vom 12.11.2018, Az.: 170 Js 14195/18 1 OWi). Der Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

Zurück