Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - Amtsgericht Zwickau senkt Regelgeldbuße auf 59,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining des ADAC teilgenommen. Das Amtsgericht Zwickau sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb in einer Hauptverhandlung, an der weder Betroffener, noch Verteidiger teilnehmen, die Geldbuße auf 59,00 EUR (AG Zwickau, Urteil vom 04.09.2018, Az.: 7 OWi 220 Js 12851/18). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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