Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Bad Liebenwerda senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 23 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining des ADAC teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Bad Liebenwerda, Az.: 40 OWi 1411 Js-Owi 873/21). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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