Verkehrsrecht Leipzig

21 km/h Überschreitung bei vier Voreintragungen - Amtsgericht Leipzig hält dennoch 55,00 EUR für ausreichend, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts um 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 80,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Für den Betroffenen sind im FAER vier Eintragungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten vorhanden. Das Amtsgericht Leipzig geht trotzdem davon aus, dass sich der Betroffene die im Beschlussverfahren von ihm verhängte Geldbuße von 55,00 EUR in Zukunft zur Warnung dienen lassen wird (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 24.06.2021, Az.: 226 OWi 506 Js 19745/21). Dem Betroffenen bleibt damit der gefürchtete "Punkt in Flensburg" erspart.

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