Verkehrsrecht Leipzig

Freispruch vor dem Amtsgericht Jena - Tatnachweis war nicht möglich

Unser Mandant soll als Fahrer eines Pkw innerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Dafür verhängt die Verwaltungsbehörde ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister wäre die Folge. Der Betroffene legt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Das Amtsgericht Jena holt auf Antrag der Verteidigung im gerichtlichen Verfahren ein anthropologisches Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache, dass der Betroffene nicht der Fahrzeugführer war, ein. Nach Vorliegen des Gutachtens lässt dessen Ergebnis eine Identifikation des Betroffenen als Fahrzeugführer nicht zu, sodass das Amtsgericht Jena den Betroffenen im Beschlussverfahren auf dem Schriftwege freispricht. Kosten und notwendige Auslagen des Betroffenen (insbesondere also Anwaltskosten) werden der Staatskasse auferlegt (Amtsgericht Jena, Beschluss vom 12.02.2019, Az.: 250 Js 26514/18 3 OWi).

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