Verkehrsrecht Leipzig

Fahrverbot von einem Monat fällt weg - Amtsgericht Leipzig berücksichtigt außergewöhnliche Härte

Unser Mandant soll mit einem Pkw eine Ampel passiert haben, obwohl diese bereits 2,45 Sekunden lang Rotlicht zeigte. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Der Betroffene macht geltend, er sei von einer über die Straße laufenden scheinbar betrunkenen Person irritiert worden und habe deshalb das Rotlicht übersehen. Das Amtsgericht stellt aufgrund der Einlassung des Betroffenen fest, dass er als selbständiger Handelsvertreter im Außendienst tätig und ihm über die Dauer des Fahrverbotes seine berufliche Tätigkeit nicht möglich sei. Er könne sich mit seinem Einkommen auch keinen Fahrer leisten, zudem müsse er seinen schwerbehinderten Vater zur Dialyse fahren, weil dies seine erkrankte Mutter nicht tun könne. Zudem habe der Betroffene nach der Tat auch noch ein Fahrsicherheitstraining absolviert. Angesichts dessen sei von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen, die Verdoppelung der Regelgeldbuße sei ausreichend, aber auch notwendig (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 31.08.2018, Az.: 220 OWi 502 Js 33531/18).

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