Verkehrsrecht Leipzig

Fahren ohne Fahrerlaubnis bei massiven Voreintragungen und unter Bewährungsbruch - Amtsgericht Aue belässt es bei Geldstrafe

Unser Mandant soll ohne Fahrerlaubnis mit einem Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gefahren sein. Die Fahrerlaubnis hatte er zuvor wegen diverser innerhalb von zwei Jahren begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Punktesystem verloren. Die Tat soll wärend laufender Bewährungszeit einer zweijährigen Haftstrafe begangen worden sein, mehrere Vorstrafen liegen vor. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, eine weitere Haftstrafe und eine isolierte Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis drohen. In der Hauptverhandlung legt der Angeklagte ein Geständnis ab und verweist durch seinen Verteidiger darauf, dass er sich aus Anlass des Vorfalls drei Stunden verkehrspsychologisch beraten lassen hat, um die Gründe für sein wiederholtes Fehlverhalten im Straßenverkehr aufzuarbeiten und Vermeidungsstrategien zu erlernen. Aus diesem Grunde verurteilt das Amtsgericht Aue den Angeklagten lediglich zu Geldstrafe und sieht zudem wegen der verkehrspsychologischen Beratung von der Verhängung einer isolierten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab (Amtsgericht Aue, Urteil vom 02.05.2018, Az.: Z 2 Ds 600 Js 3739/18).

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