Verkehrsrecht Leipzig

Begutachtung unverhältnismäßig - Amtsgericht Eilenburg stellt Bußgeldverfahren ein

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw innerorts 28 km/h zu schnell gefahren sein. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür ein Bußgeld von 100,00 EUR, die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister droht. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stellt das Amtsgericht Eilenburg das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein, da eine zweifelsfreie Aufklärung des Sachverhaltes hinsichtlich der Fahrereigenschaft unter Berücksichtigung der hohen Kosten eines Identifizierungsgutachtens nicht unbedingt erforderlich sei (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 08.11.2017, Az.: 5 OWi 260 Js 42420/17).

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