Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Stendal verschont Berufskraftfahrer vor Fahrverbot - verdoppelte Geldbuße ausreichend

Unser Mandant soll mit einem Lkw innerorts 27 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Der Betroffene legt in der Hauptverhandlung eine Arbeitgeberbescheinigung vor, wonach er ohne Fahrerlaubnis nicht im Betrieb eingesetzt werden könne und im Falle des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verliere. Das Amtsgericht Stendal hält angesichts des drohenden Existenzverlustes die Verhängung eines Fahrverbotes neben der Geldbuße für unverhältnismäßig. Die Verdoppelung der Geldbuße sei ausreichend, so das Amtsgericht im Ergebnis (AG Stendal, Urteil vom 24.09.2018, Az.: 22 OWi 597 Js 8670/18).

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