Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Leipzig lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - wegen besonderer Härte

Unsere Mandantin soll innerorts mit einem Pkw 37 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt die anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. In der Hauptverhandlung trägt der Verteidiger vor, die Betroffene sei in einem Probearbeitsverhältnis als Kellnerin beschäftigt und könne ihre Arbeitsstelle von ihrem Wohnort aus ohne Pkw nur sehr schlecht erreichen. Sie könne ohne Pkw die vom Arbeitgeber geforderten Einsatzzeiten nicht gewährleisten. Das Amtsgericht sieht aus diesem Grunde von der Verhängung des regelmäßig gebotenen Fahrverbotes ab und erhöht stattdessen die Geldbuße. Von der üblichen Verdoppelung der Ausgangsgeldbuße von 160,00 EUR sieht das Amtsgericht aber ebenso ab und hebt die Geldbuße mit Rücksicht auf das geringe Einkommen der Betroffenen nur um 90,00 EUR an (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 30.08.2018, Az. 224 OWi 504 Js 2852/18).

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