Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt stellt Verfahren ein - wegen Doppelbestrafungsverbot

Unser Mandant soll mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigeit um 24 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine wegen Voreintragungen von 100,00 EUR auf 170,00 EUR erhöhte Geldbuße, ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Der Verteidiger legt Unterlagen vor, wonach der Betroffene nur zwei Minuten vor dem Zeitpunkt des jetzigen Tatvorwurfs bereits 12 km/h zu schnell gewesen sei. Er habe deswegen schon eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung von 40,00 EUR erhalten. Das Verwarngeld habe der Betroffene beglichen. Wegen des engen zeitlichen und räumlichen Zusammanhangs sei insgesamt von einer Tat ausgehen. Diese sei mit der Verwarnung bereits erschöpfend geahndet. Die weitere Überschreitung könne als Teil derselben Tat nicht erneut geahndet werden, so der Verteidiger. Das Amtsgericht folgt dieser Auffassung und stellt das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses durch Beschluss  ein (AG Heilbad Heiligenstadt, Beschluss vom 14.08.2023, Az.: 25 OWi 285 Js 4421/23).

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