Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Goslar sieht trotz Voreintragungen von einmonatigem Fahrverbot ab - wegen drohender Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Unser Mandant soll die zulässige Geschwindigkeit mit einem Pkw außerorts um 34 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt wegen Voreintragungen eine erhöhte Geldbuße von 170,00 EUR und einen Monat Fahrverbot. Dagegen erhebt der Betroffene durch seinen Verteidiger Einspruch. Die Verteidigung macht unter Vorlage von Belegen geltend, dass der Betroffene, von Beruf Kraftfahrer, im Falle der Verhängung des Fahrverbotes mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu rechnen habe. Das Amtsgericht Goslar sieht angesichts dessen gegen Verdoppelung der Geldbuße von der Verhängung des Fahrverbotes ab (Amtsgericht Goslar, Beschluss vom 19.06.2018, Az.: 24A OWi 907 Js 23230/18).

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