Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Eilenburg stellt Verfahren ein - Messung mit LEIVTEC XV 3 nicht standardisiert

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts um 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 80,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das Amtsgericht Eilenburg stellt das Verfahren wegen der aus seiner Sicht im Ergebnis aktuell vorliegenden Unzuverlässigkeit des Messgerätes LEIVTEC XV3 nach billigem Ermessen ein (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 11.08.2021, Az.: 8 OWi 956 Js 12377/21).

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