Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Eilenburg senkt Geldbuße von 517,50 EUR auf 350,00 EUR und gewährt Ratenzahlung

Unser Mandant soll fahrlässig mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr mit einem Pkw unterwegs gewesen und in Tateinheit fahrlässig von der Fahrbahn abgekommen sein.  Die Ordnungsbehörde verhängt eine Geldbuße von 517,50 EUR. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Er beschränkt diesen Einspruch vor der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch. Der Verteidiger regt an, die Geldbuße insbesondere wegen der im Einzelnen dargestellten, beengten wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen herabzusetzen und ihm Ratenzahlung zu gewähren. Das Amtsgericht folgt dieser Anregung im Beschlussverfahren, setzt die Geldbuße auf 350,00 EUR herab und bewilligt dem Betroffenen Ratenzahlung zu jeweils 50,00 EUR monatlich (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 21.09.2023, Az. 8 OWi 956 Js 15735/23).

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