Amtsgericht Eilenburg lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen und senkt Geldbuße von 260,00 EUR auf 190,00 EUR ab
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 38 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 260,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. In der Hauptverhandlung zeigt der Verteidiger Widersprüchlichkeiten im Messprotokoll des für die Messung verwendeten Lasermessgerätes auf und stellt deshalb eine ordnungsgemäße Kontrolle des Messgerätes durch den Messbeamten vor Beginn der Messung infrage. Das begründetZwweifel des Amtsgerichtes an der Eichgültigkeit des Messgerätes zum Tatzeitpunkt. Deshalb, so das Gericht, sei nach den Grundsätzen der Messung mit ungeeichten Messgeräten zu verfahren, also ein erhöhter Toleranzabzug von 20 % vom Messwert zu gewähren. Hiernach verbleibe nur eine vorwerfabre Überschreitung um 26 km/h, die kein Fahrverbot und nur eine wegen einer Voreintragung leicht erhöhte Geldbuße von 190,00 EUR rechtfertige, so das Gericht (Amtsgericht Eilenburg, Urteil vom 28.09.2023, Az.: 8 OWi 955 Js 9539/23).