Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Bad Liebenwerda lässt trotz drei Voreintragungen einen Monat Fahrverbot wegfallen - wegen besonderer Umstände des Einzelfalles

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw 33 km/h zu schnell gefahren sein. Für ihn existieren schon 3 verwertbare Voreintragungen im Fahreignungsregister wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Neben einer leicht erhöhten Geldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Die Verteidigung weist in der Hauptverhandlung darauf hin, dass die Messung mit dem umstrittenen Messgerät TraffiStar S350 erfolgt sei und wegen einer Messung mit diesem Messgerät ein Verfahren vor dem Saarländischen Verfassungsgericht anhängig sei, von dem die Verteidigung erwarte, dass dort das Verfassungsgericht Messungen mit Geräten dieses Typs nicht für verwertbar halten werde. Zudem legt der Betroffene durch seinen Verteidiger dar, dass das Fahrverbot für ihn aus beruflichen Gründen eine existenzielle Härte darstelle und legt dem Gericht hierfür eine Reihe von Belegen vor. Das Amtsgericht Bad Liebenwerda setzt die Hauptverhandlung aus und entscheidet später im schriftlichen Beschlussverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Betroffenen, dass das Fahrverbot aufgrund der besonderen Umstände dieses Einzelfalles nicht verhängt, sondern stattdessen die Geldbuße verdreifacht wird (Amtsgericht Bad Liebenwerda, Beschluss vom 07.06.2019, Az.: 40 OWi 1411 Js-Owi 39519/18 (539/18)).

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