Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Auerbach kürzt Fahrverbot von drei Monaten auf einen Monat - wegen besonderer Härte

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 61 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 480,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. In der Hauptverhandlung beschränkt der Betroffene durch seinen Verteidiger den Einspruch zunächst auf die Rechtsfolgen. Sodann legt der Betroffene durch seinen Verteidiger unter Vorlage umfangreicher Unterlagen dar,  dass das Fahrverbot von drei Monaten ihn in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohen würde. Das Amtsgericht Auerbach verkürzt das mit dem Bußgeldbescheid verhängte Fahrverbot deshalb um zwei Monate auf noch einen Monat, dies gegen nach oben gerundete Verdoppelung der Geldbuße (Amtsgericht Auerbach, Urteil vom 20.12.2021. Az.: 4 OWi 440 Js 30504/21).

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