AG Weißenfels sieht bei Überschreitung von 38 km/h innerorts von einmonatigem Regelfahrverbot ab
Unser Mandant soll die zulässige Geschwindigkeit mit einem Pkw innerorts um 38 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde erhöht die Regelgeldbuße dafür wegen mehrerer einschlägiger Voreintragungen auf 240,00 EUR und verhängt einen Monat Fahrverbot. Dagegen erhebt der Betroffene durch seinen Verteidiger Einspruch. Im Gerichtsverfahren trägt der Betroffene vor, er sei schwer- und gehbehindert und habe gerade erst ein neues Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer begonnen, befinde sich also in der Probezeit. Im Falle eines Fahrverbotes sei mit der Kündigung zu rechnen. Der Betroffene habe nach der Tat zudem freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilgenommen. Unter Bezugnahme auf die Anregung des Betroffenen sieht das Amtsgericht Weißenfels von der Verhängung eines Fahrverbotes ab und verdoppelt stattdessen die Geldbuße (Amtsgericht Weißenfels, Beschluss vom 20.06.2018, Az.: 11 OWi 711 Js 202125/18).