AG München kürzt Sperrfrist nachträglich ab - Teilnahme an besonderem Aufbauseminar ermöglicht Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zwei Monate früher
Unser Mandant war wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährung rechtskräftig verurteilt worden, wobei seine Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von noch 8 Monaten verhängt worden war. Der Verurteilte beantragt nun - nach Rechtskraft - durch seinen Verteidiger die Aufhebung der Sperre, hilfweise die Abkürzung. Der Verurteilte begründet den Antrag damit, dass er nach Rechtskraft der Verurteilung an einem besonderen Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer teilgenommen habe (NAFA plus). Aufgrund dieser neuen Tatsache sei die geänderte gerichtliche Prognose gerechtfertigt, dass der Verurteilte früher als mit dem Strafbefehl angenommen wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen charakterlich geeignet sei. Das Amtsgericht München folgt dem Antrag insoweit, als dass es annimmt, die charakterliche Eignung sei zwei Monate früher als ursprünglich angenommen wieder gegeben. Es verkürzt die Sperre von 8 auf 6 Monate (Amtsgericht München, Beschluss vom 19.07.2018, Az.: 942 Cs 418 Js 221612/17).