Kosten

Die Vergütung für unsere Tätigkeit wird grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nach betroffenem Rechtsgebiet oder Rechtsweg enthält dieses verschiedenste Regelungen zur Berechnung der Vergütung. Häufig spielen bei der Bestimmung der Vergütung Art, Umfang, Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eine Rolle.

An dieser Stelle hinsichtlich des RVG weiter in die Details gehen zu wollen, ist wenig sinnvoll, da das dort normierte Anwaltsgebührenrecht fast ein eigenes Rechtsgebiet ist.

Wir legen allergrößten Wert auf Transparenz im Auftragsverhältnis auch hinsichtlich unserer Vergütung. Über die zu erwartenden Kosten für unsere Tätigkeit sollte von vorn herein Klarheit bestehen. Wir sind deshalb auch vor Mandatserteilung gern bereit, Ihnen in Ihrem speziellen Fall konkrete Auskünfte oder Voranschläge für die zu erwartenden Kosten zu geben.

Häufig ist der Abschluss einer Honorarvereinbarung sinnvoll. Diese kann mit uns gegebenenfalls entweder in Form eines Zeithonorars (Stundensatz) oder eines frei zu vereinbarenden Pauschalhonorars für einen bestimmten Auftragsinhalt geschlossen werden. Die gesetzlichen Gebühren dürfen wir hierbei allerdings grundsätzlich nicht unterschreiten.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Anliegen eintrittspflichtig ist, können wir unsere Gebührenabrechnung mit Ihrem Einverständnis regelmäßig direkt über den Rechtsschutzversicherer abwickeln. Das gilt für alle deutschen Rechtsschutzversicherungen.