Arbeitsrecht

Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Unternehmer mit Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien zur Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und Probleme. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit und sind daher mit den jeweiligen Sichtweisen und Interessenlagen bestens vertraut.

Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind:

  • Beratung und Vertretung bei Kündigung, Führung von Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung und Vertretung bei Auflösung von Arbeitsverträgen gegen Zahlung einer Abfindung
  • Beratung und Vertretung rund um Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag
  • Entwurf oder Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Kontrolle von Befristungen
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung und Gleichstellung
  • Klagen wegen Lohn- oder Gehalts- oder sonstigen Vergütungsansprüchen
  • Fragen rund um Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Gestaltung, Beratung, Vertretung rund um das Arbeitszeugnis
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung
  • Beratung und Vertretung bei Fragen zu Gratifikationen, freiwilligen Sonderzahlungen, Stichtagsklauseln
  • Fragen zu Interessenausgleich oder Sozialplan
  • Fragen ordnungsgemäßer Betriebsratsbeteiligung, z. B. Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungsausspruch u.a.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen! Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu dürfen.